Der Export-Handel

Praktisch gibt es kein Exportgeschäft, das sich ohne jegliche staatliche Einwirkung frei entfalten könnte. Der Staat schafft zum einen durch Gesetze und internationale Verträge den Ordnungsrahmen für die verlässliche Durchführung der betrieblichen Außenwirtschaft und behält sich vor, auch in privatwirtschaftliche Exportgeschäfte einzugreifen, wenn gegen diese Ordnung verstoßen wird. Er lenkt den nationalen Außenhandel nach Maßgabe seiner Wirtschaftspolitik durch Zölle, Steuern und Subventionen. Unternehmen in Deutschland müssen die Chance erkennen, dass durch die Förderungen des nationalen Außenhandels (oder auch Export genannt) eine Fülle von Maßnahmen für das gemeine Wohl des Landes aus der Sicht der politisch Verantwortlichen gegeben ist und genutzt werden sollten (Quelle: Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V.).

Grenzüberschreitender Warenverkehr

In der Bundesrepublik Deutschland ist der grenzüberschreitende Handel mit Waren, Dienstleistungen und geistigem Eigentum grundsätzlich frei und unterliegt nur den Einschränkungen, die das Außenwirtschaftsgesetz selbst enthält oder die durch Rechtsverordnung aufgrund dieses Gesetzes vorgeschrieben werden. Die Exportbeschränkungen werden als Verbot, als Genehmigungspflicht oder als Meldepflicht den Unternehmen in Deutschland verhängt. Verbot und Genehmigungspflicht bedeutet hier, dass die betreffenden Rechtsgeschäfte gar nicht oder erst nach schriftlicher Genehmigung vorgenommen werden dürfen.

Zu den wichtigsten Ansprechpartnern für Unternehmen in Deutschland auf Verbands- und Kammerebene zählen folgende Institutionen, bei denen man auf Anfrage viele hilfreiche Informationen erhalten kann. Natürlich können Sie auch bei uns Informationen anfordern.

  • der Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI
  • die Industrie- und Handelskammer, IHK
  • der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, DIHK
  • der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Handwerkskammern, ZDH